Montag Stiftung Urbane Räume

Satzung

Satzung der Montag Stiftung Urbane Räume (Auszug)

Stiftungszweck

  1. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der humanen Gestaltung von Lebensräumen, insbesondere der Gestaltqualität von Architektur und öffentlichen Stadt- und Landschaftsräumen. Die Gesellschaft fördert Wissenschaft und Forschung und Bildung auf dem Gebiet von Architektur, Stadtplanung, Baukultur und Kunst im Sinne von „Kunst im öffentlichen Raum“. Mit der Organisation von Fachdiskursen, Bildungsprojekten und Informationsveranstaltungen will die Gesellschaft zudem einen Beitrag zur Volks- und Berufsbildung leisten.
     
  2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    Die Durchführung von Forschungsmaßnahmen und ihre Veröffentlichung.

    Die Organisation von Informations- und Diskussionsveranstaltungen über die Möglichkeiten und die Umsetzungsfähigkeit humanen Gestaltens und Bauens für an Gestaltungs- und Bauaufgaben Beteiligte (Bauherren, Architekten, Behörden, Künstler etc.).

    Die Analyse konkreter Umsetzungshindernisse, die bei der Realisierung human gestalteter Lebensräume auftreten, einschließlich der Erarbeitung und Kommunikation von Problemlösungen.

    Die Förderung des regionalen und internationalen Erfahrungsaustauschs.

    Die Initiierung und Organisation von Auszeichnungen und von Wettbewerben.

    Die Dokumentation und Veröffentlichung beispielhafter Projekte und Prozesse.

Montag Stiftung Urbane Räume
gemeinnützige Aktiengesellschaft
Raiffeisenstraße 5
53113 Bonn


Vorstand: Stefan Anspach, Johanna Debik

Aufsichtsrat: Dr. Bernd Bach (Vorsitzender), Ulrich Paßlick, Carl Zillich