Carl Richard Montag Förderstiftung

Satzung

Satzung der Carl Richard Montag Förderstiftung (Auszug)

Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.
  2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von
        • Wissenschaft und Forschung
        • Jugend und Gesellschaft
        • Kunst
        • Baukultur
    durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  3. Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch die Förderung der folgenden Stiftungen
        • Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
        • Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
        • Montag Stiftung Urbane Räume gemeinnützige AG
        • Montag Stiftung Denkwerkstatt
  4. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
  5. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  6. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Stiftungssitz

Carl Richard Montag Förderstiftung
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 2
53113 Bonn

Vorstand:
Dr. Bernd Bach
Dr. Karl-Heinz Imhäuser

Beirat:
Dr. Agnes Klein (Vorsitzende)
Berthold Beeker
Dr. Robert Kloos