Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft

Satzung

Satzung der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Auszug)

Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.

  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und der Jugendhilfe. Insbesondere soll die Stiftung durch Förderung der vorgenannten Zwecke zur positiven Gestaltung des Generationenverhältnisses beitragen. Die vorstehenden Zwecke der Stiftung sollen auch im Sinne der Völkerverständigung und im Sinne der Erleichterung der Situation von Menschen in problematischen Lebenslagen verwirklicht werden.

  3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch eigene Maßnahmen, und zwar vor allem durch die Unterstützung und Mitgestaltung von integrativen Jugendprojekten:

    • Projekten mit gesellschaftszentrierter Zielsetzung aus den Bereichen: Wissenschaft, Bildung, Erziehung und Kunst,

    • sozialpflegerischen Projekten zur Erleichterung gesellschaftsbedingter Notsituationen: z.B. bei Randgruppenproblematiken, den Problematiken kranker, behinderter, beeinträchtigter, alter Mitmenschen,

    • Projekten des internationalen Austausches und integrativer Zusammenarbeit,

    • Vergabe von Stipendien im Rahmen des Stiftungszweckes,

    • Finanzierung von Veröffentlichungen im Sinne des Stiftungszweckes, das sind innovative Arbeiten aus Wissenschaft, Kunst und perspektivischer Zeitkritik,

    • Finanzierung von Begegnungen, Seminaren, Werkstattgesprächen und Expertendiskussionen im Sinne des § 2 Abs. 2. dieser Satzung.

    • Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für die unter § 2 genannten Stiftungszwecke.

    • Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 2 der Satzung.

  4. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.

  5. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  6. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden

 

Sitz und Gremien

Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 5
53113 Bonn

Vorstand: Dr. Meike Kricke, Barbara Pampe

Beirat: Klaus Hebborn, Dr. Karl-Heinz Imhäuser, Ulrike Sommer