Montag Stiftung Denkwerkstatt

Satzung

Satzung der Montag Stiftung Denkwerkstatt (Auszug)

Gegenstand des Unternehmens

  1. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist im Sinne von § 52 der Abgabenordnung die Förderung von
        • Wissenschaft
        • Jugendhilfe
        • Kunst
        • Baukultur
  2. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck dadurch,
        • dass sie Bildungsmaßnahmen, Seminare, Klausuren, Workshops, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen zu Themen und Fragestellungen in den Bereichen Jugend und Gesellschaft, Kunst und Baukultur initiiert und durchführt. Die Gesellschaft strebt dabei an, die fachliche und soziale Kompetenz der in den vorgenannten Bereichen gemeinnützig Tätigen durch einen interdisziplinären Austausch fortzubilden und um einen gesellschaftlich ganzheitlichen Ansatz zu erweitern.
        • dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Liegenschaften unentgeltlich steuerbegünstigten Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts als Veranstaltungsorte zur Verfügung stellt, damit diese eigenständig oder in Kooperation mit der Gesellschaft Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen in den Bereichen Wissenschaft, Jugend und Gesellschaft, Kunst und Baukultur durchführen.

Der Stiftungszweck wird unter anderem durch die Förderung der gemeinnützigen Körperschaften der Montag Stiftungsgruppe verwirklicht.

Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Sitz und Gremien

Montag Stiftung Denkwerkstatt
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 3
53113 Bonn

Vorstand:
Dr. Bernd Bach
Dr. Karl-Heinz Imhäuser

Beirat:
Dr. Agnes Klein (Vorsitzende)
Berthold Beeker
Dr. Robert Kloos