Innovative Flächennutzungskonzepte für inklusive ganztägige Bildung

Ganztag und Raum

In Zukunft hat jedes Kind im Grundschulalter Recht auf einen Platz zur ganztägigen Betreuung. Das sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, das bis 2029 stufenweise umgesetzt wird.

Für Kommunen bedeutet das: Der Bedarf an Ganztagsplätzen nimmt zu. Dabei ist das räumliche Angebot der Schulen begrenzt. Auch ist die Qualität der Angebote nach dem starken quantitativen Ausbau ganztägiger Bildung seit der Einführung 2003 sehr unterschiedlich. An vielen Orten funktioniert Ganztag noch nach dem Modell „vormittags Schule“ und „nachmittags Betreuung“. Das Potenzial, das in der Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams und der Verbindung formaler, non-formaler und informeller Bildungsangebote liegt, wird kaum ausgeschöpft.

Das Nebeneinander unterschiedlicher Zuständigkeiten spiegelt sich auch in der räumlichen Nutzung und vor allem in getrennten Räumen für „Schule“ und „Betreuung“. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sind diese Trennung gewohnt. Es fehlt an vielen Orten die Praxis, um Flächen für ganztägige Bildung gemeinschaftlich zu verstehen, zu entwickeln und zu bespielen. Stattdessen gibt es die Forderung nach einem „Mehr“ an Fläche, um die wachsende Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Ganztag aufzunehmen.

Hier setzt das Projekt „Ganztag und Raum“ an. Es verbindet Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern „Pädagogische Architektur“ und „Inklusive ganztägige Bildung“. Die Idee ist, Ganztagsschulen im Primarbereich auf ihrem Weg zu einer neuen Praxis im Umgang mit Raum und Fläche zu unterstützen. So kann es gelingen, inklusive Ganztagsschulentwicklung mit dem Ansatz der räumlichen Nutzung aller Flächen, auch außerschulischer Flächen im Quartier, über den gesamten Tag voranzubringen.

Projektziel

Ziel des Projektes ist es, anhand von Pilotprojekten integrierte Nutzungskonzepte zu entwickeln, die die additiven Strukturen von „Schule (Bildung)“ und „Jugendhilfeangeboten (Betreuung)“ sowohl pädagogisch-didaktisch als auch räumlich auflösen.

Dahinter steht die These, dass bei einem ausreichenden Flächenkontingent viele Standorte ihren wachsenden räumlichen Bedarf an Ganztagsplätzen weitgehend decken können, indem sie die additive Struktur auflösen und räumliche Potenziale im Quartier mit einbeziehen. Das Projekt konzentriert sich gezielt auf Bestandsgebäude: An vielen Stellen muss jetzt auf den steigenden Bedarf reagiert werden – schon kleine bauliche Maßnahmen können Schulen helfen, kurzfristig und auch im Bestand integrative Ganztagskonzepte zu entwickeln.

Darüber hinaus unterstützt das Projekt kommunale Schul- und Jugendhilfeträger dabei, geeignete Maßnahmen zu definieren, um Bundesmittel im Zuge des Ganztagsförderungsgesetzes gezielt zu investieren.

Innerhalb des Projekts werden folgende Fragen betrachtet:

Die Umsetzung

Das Projekt gliedert sich in verschiedene Phasen. Vor der eigentlichen Prozessbegleitung an Pilotstandorten werden Good-Practice-Standorte analysiert, um ein Verständnis für eine Organisation im Sinne eines qualitätsvoll gestalteten Ganztags zu fördern. Danach erfolgt die Begleitung der ausgewählten Pilotstandorte durch interdisziplinäre Teams aus Pädagogik und Architektur, die eine moderierende, beratende und die Steuerung unterstützende Funktion einnehmen. Sie entwickeln gemeinsam mit allen an der Ganztagsschule arbeitenden Lehr- und pädagogischen Fachkräften sowie den Schülerinnen und Schülern integrierte Nutzungskonzepte, die den Schulen helfen, eine neue Qualität im Ganztag zu ermöglichen. Bildungsträger im Quartier sowie Träger des Ganztags werden in diesen Prozess von Beginn an eingebunden.

Das Projekt im Überblick:

Die Dokumentation des Projekts erfolgt fortlaufend.

Dokumentation Pilotprojekt Ulm

In unserem ersten Pilotprojekt an der Martin-Schaffner-Schule in Ulm haben wir gemeinsam mit Schule, Jugendhilfe und Verwaltung ein integriertes Nutzungskonzept in den Bestandsgebäuden entwickelt: Multiprofessionelle Teamarbeit, eine kindgerechte Rhythmisierung und eine darauf angepasste Möblierung ermöglichen die Verzahnung von Vormittag und Nachmittag bei geringen Umbaumaßnahmen.

Hier finden Sie die vollständige Dokumentation

Hintergrund: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Im Oktober 2021 ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)“ in Kraft getreten. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. Bis August 2029 wird das Angebot ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt steht allen Kinder ein gesetzlicher Anspruch von acht Stunden Betreuung an allen fünf Werktagen zu.

Zur Realisierung des Ganztagsförderungsgesetzes stehen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot vom Bund zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz