Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft

Satzung

Satzung der Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft (Auszug)

Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
     
  2. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
        • die Förderung von Künstlern und Studierenden an Kunsthochschulen,
        • die Stiftung von Preisen für herausragende künstlerische Leistungen,
        • die Verteilung von Stipendien an junge Künstler,
        • die Förderung des Dialogs zwischen zeitgenössischer Kunst, Architektur und Gesellschaft,
        • die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Maßnahmen, die geeignet sind, künstlerische Entwicklungen zu fördern.
     
  3. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
     
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Sitz und Gremien

Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 5
53113 Bonn

Vorständin: Ruth Gilberger

Beirätin und Beirat:

Frau Dr. Isabel Rith-Magni

Herrn Prof. Stephen Craig

Herrn Dr. Karl-Heinz Imhäuser