Satzung der Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft (Auszug)
Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung von Künstlern und Studierenden an Kunsthochschulen,
- die Stiftung von Preisen für herausragende künstlerische Leistungen,
- die Verteilung von Stipendien an junge Künstler,
- die Förderung des Dialogs zwischen zeitgenössischer Kunst, Architektur und Gesellschaft,
- die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Maßnahmen, die geeignet sind, künstlerische Entwicklungen zu fördern.
- Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Sitz und Gremien
Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
Gemeinnützige Stiftung
Adenauerallee 127
53113 Bonn
Vorstand: Ingrid Raschke-Stuwe
Beirat: Prof. Eva-Maria Joeressen, Wolfgang Mohr, Manfred Schuch.
