Satzung der Carl Richard Montag Förderstiftung (Auszug)
Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.
- Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von
- Wissenschaft und Forschung
- Jugend und Gesellschaft
- Kunst
- Baukultur
durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. - Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch die Förderung der folgenden Stiftungen
- Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
- Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft
- Montag Stiftung Urbane Räume gemeinnützige AG
- Denkwerkstatt der Montag Stiftungen gemeinnützige AG
- Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Stiftungssitz
Carl Richard Montag Förderstiftung
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 2
53113 Bonn
Vorstand: Carl Richard Montag, Helmut Krayer
Beirat: Wolfgang Mohr, Manfred Schuch.
